Zweistrangförderer

Als erste gewerbliche Waschstraße in Deutschland verbauten wir einen symmetrischen Zweistrang-Kunststoff-Plattenförderer. Dieser ermöglicht es, das Fahrzeug ohne rollende Räder durch die Waschtechnik zu transportieren.

Die Fördertechnik ist bodengleich ohne seitliche Aufkantungen im Hallenboden verbaut. Felgenbeschädigungen wie bei antiquierter Schleppkette sind somit ausgeschlossen. Dies ist besonders bei hochwertigen Alufelgen und Niederquerschnittsreifen von Bedeutung.

Da die Räder während der Wäsche nicht rollen, können auch moderne Assistenzsysteme wie automatische Parkbremsen und künftige Elektroantriebe keine Probleme verursachen. Ideal ist diese Fördertechnik auch für Fahrzeuge mit unterschiedlicher Spurbreite.

Lineartechnik

Die Aggregate einer Waschstraße können Flächen in Längsrichtung zur Fördertechnik quasi im Vorbeifahren reinigen. Schwieriger ist es, die Front- und Heckpartie zu erreichen, da aufgrund des Forttransports des Fahrzeugs mit der Fördertechnik die Walzen schnell den Kontakt zum Fahrzeug verlieren.

Aus diesem Grund setzt unsere Waschstraße auf sogenannte Lineartechnik, bei der alle Waschaggregate jeweils an Front und Heck etwa 1,25 m mit dem Fahrzeug mitfahren. Dadurch gewinnen die Aggregate Zeit für eine gründliche und schonende Reinigung auch an Front und Heck.

Zentralsauganlage

Nach dem Waschen stehen unseren Kunden 28 Plätze an einer Zentralsauganlage zur Verfügung.

Alle Plätze sind zum Schutz vor Sonne und Regen überdacht.

Die Hälfte der Saugerplätze befindet sich sogar wind- und wettergeschützt in einer hellen verglasten Saugerhalle.

Alle Plätze sind 4 m breit, um Beschädigungen bei weit geöffneten Autotüren zu vermeiden.

Auf allen Plätzen steht ihn links und rechts ein Saugschlauch zur Verfügung, um von beiden Seiten Ihr Fahrzeug bequem aussaugen zu können.

Die Schläuche hängen an einem zentralen Rohrleitungssystem, welches den Schmutz in einen zentralen Filter leitet.

Im Vergleich zu einen Haushaltsstaubsauger mit 800 Watt Leistung stellen wir 33 kW Leistung bereit. Frequenzumrichter der Vakuumpumpen passen permanent den Unterdruck dem Bedarf an, damit auch bei Hochbetrieb die Saugleistung unverändert überzeugt.<

Die Handynutzung am Steuer ist untersagt!

Achten Sie auf die Weisungen des Personals! Keine Auffahrt auf das Förderband ohne Einweisung durch einen Vorwäscher!

Bei der Auffahrt auf das Förderband nicht lenken! Eine automatische Verschiebeplatte richtet Ihr Fahrzeug aus.

Sobald die Vorderräder auf dem Band sind, schalten Sie in Leerlauf bzw. Automatik in „N“! Motor ausstellen.

Das Fahrzeug darf beim Ausschalten des Motors keine automatische Parkbremse auslösen.

Auf dem Förderband nicht fahren, bremsen oder lenken! Auch nicht bei Bandstopp oder stehenden Fahrzeugen.

Am Ende der Waschstraße zählt eine Ampel von „10“ auf „0“. Sobald Ihr Fahrzeug das Ende des Förderbandes erreicht hat, bitte umgehend Motor starten, Gang einlegen und ausfahren.

Bei Problemen bitte mehrmals hupen!

Die Reinigung der Fahrzeuge in der Waschstraße erfolgt unter Zugrundelegung der nachfolgenden Bedingungen:


1.Der Kunde/Fahrzeugführer entfernt Antenne .

2.Die Handynutzung am Steuer ist untersagt.

3.Die Benutzungshinweise, Bedienungshinweise, Einfahrtshinweise sowie etwaige #Anweisungen des Betreibers und seines Personals sind zu beachten, ebenso wie die Bedienungsanleitung Ihres Fahrzeugs.

4.Der Kunde/Fahrzeugführer ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihm bekannten Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeugs oder derWaschanlage führen könnten. Wenden Sie sich bitte vor der Fahrzeugwäsche an dasPersonal. Diese Hinweispflicht betrifft insbesondere:

Fahrzeuge, die älter als 15 Jahre sind

Fahrzeuge mit nicht-schlüssigen Formen, wie z. B. Fahrzeuge mit offener Ladefläche oder Sonderanbauten

Serienfahrzeuge mit ausladenden oder nicht formschlüssig angebrachten Bauteilen

Fahrzeugteile, die nicht zur Serienausstattung des Fahrzeugs gehören

Lackschäden, alte Lackierungen, Sonderlackierungen, Beschriftungen, Folierungen, erhöhte Spaltmaße

          5.Der Anlagenbetreiber haftet nicht für Schäden an nicht formschlüssig angebrachten Bauteilen. Ein solches Schadensrisiko besteht z. B. bei Antennen, Scheibenwischern, Außenspiegeln, Spoilern, Stoßstangen, Trittbrettern, Taxischildern, Leuchten, Kameras.


          6.Die Haftung des Anlagenbetreibers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

          bei nicht ordnungsgemäß befestigten Fahrzeugteilen

          wenn der Geschädigte Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagenpersonal nicht vor Verlassen des Betriebsgrundstückes mitteilt.


          7.Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.


          8.Unser Unternehmen nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

                  Die meisten Fahrzeugwäschen erfolgen bei Sonne. Da wir also bei Sonne den höchsten Strombedarf haben, erzeugen wir den Großteil unseres Stroms per Photovoltaik selbst.

                  Aber auch bei Regen denken wir nachhaltig und sammeln das Dachflächen-Regenwasser. Dieses von Natur aus weiche Wasser führen wir dann bei Sonne dem Waschprozess zu.

                          Das gesamte Waschwasser wird aufgefangen, aufbereitet und wieder verwendet. Wir führen das Wasser zu 100 % im Kreislauf, sodass wir ein nahezu abwasserloser Betrieb sind.

                          Da bei jeder Wäsche Wasser durch Verdunstung und Verschleppung verloren geht, müssen wir unserem Kreislauf Frischwasser zuführen. Dazu verwenden wir vorrangig Regenwasser, erst danach kostbares Trinkwasser.

                                  Obwohl wir viele 100 Liter Wasser für eine lackschonende Fahrzeugwäsche einsetzen, beziehen wir im Jahresschnitt nur 11 Liter Trinkwasser pro Fahrzeugwäsche.

                                  Wir verwenden biologisch abbaubare Waschchemie. Die Mikroorganismen in unseren Bioreaktoren bauen Tenside, Säuren, Laugen, Wachse, Mineralöle etc. ab, sodass unsere Wasseraufbereitungsanlage über eine bauaufsichtliche Zulassung ohne Ölabscheider verfügt.